Rechtsprechung
   BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 73/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4095
BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 73/88 (https://dejure.org/1989,4095)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1989 - 11 RAr 73/88 (https://dejure.org/1989,4095)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1989 - 11 RAr 73/88 (https://dejure.org/1989,4095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 710
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 73/88
    Dabei kann von einem Verstoß gegen die Denkgesetze nur gesprochen werden, wenn aus den Gegebenheiten nur eine Folgerung gezogen werden kann, jede andere nicht "denkbar" ist und das Gericht die allein denkbare nicht gezogen hat (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 mwN; vgl auch BSG, Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 61/86).
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 73/88
    Eine formgerechte Verfahrensrüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung liegt nicht vor, wenn die Revision lediglich ihre Beweiswürdigung an die Stelle derjenigen des LSG setzt oder diese eigene Würdigung als der des Tatsachengerichts überlegen bezeichnet (vgl BSGE 1, 150, 163; 2, 236, 237; SozR Nrn 34 und 56 zu § 128 SGG); dem Revisionsgericht ist es nicht gestattet, unter mehreren möglichen Beweiswürdigungen eine Wahl zu treffen oder diese sonst zu bewerten.
  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 113/73

    Kein grundsätzlicher Förderungsauschluß bei Wiederholung eines

    Auszug aus BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 73/88
    So ist zB bei der Verneinung der Erfolgserwartung (§ 42 AFG) wegen mangelnder Eignung des Teilnehmers bei der gerichtlichen Überprüfung der Prognose rückschauend ein erfolgreicher Abschluß zugunsten des Teilnehmers zu berücksichtigen, wie das BSG bereits entschieden hat (SozR 4100 § 42 Nr. 2).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 5/86

    Teilnahme an Bildungsmaßnahme - Vermittlung in absehbarer und angemessener Zeit

    Auszug aus BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 73/88
    Die materiell-rechtlich gebotene Prognoseentscheidung schließt es nicht aus, die spätere Entwicklung zu berücksichtigen (vgl BSG SozR 4100 § 44 Nr. 46 S 111).
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86

    Entziehung von Arbeitslosenhilfe mangels Verfügbarkeit - Verschlossenheit des

    Auszug aus BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 73/88
    Dabei kann von einem Verstoß gegen die Denkgesetze nur gesprochen werden, wenn aus den Gegebenheiten nur eine Folgerung gezogen werden kann, jede andere nicht "denkbar" ist und das Gericht die allein denkbare nicht gezogen hat (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 mwN; vgl auch BSG, Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 61/86).
  • BSG, 04.11.1975 - 7 RAr 3/74

    Zweckmäßigkeit der Förderung einer beruflichen Umschulung iSv AFG § 36

    Auszug aus BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 73/88
    Von einem Mangelberuf in diesem Sinne ist regelmäßig dann auszugehen, wenn dem Angebot an freien Stellen für eine bestimmte Beschäftigung eine so geringe Nachfrage nach solchen Stellen auf Arbeitnehmerseite gegenübersteht, daß der Bedarf in dem entsprechenden Beschäftigungszweig nicht in der für eine ausgeglichene Arbeitsmarktsituation erforderlichen Weise gedeckt werden kann (BSGE 41, 1, 4 f = SozR 4100 § 36 Nr. 11; § 10 Abs. 2 der Anordnung für die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung -AFuU- in der Fassung der 12. Änderungsanordnung vom 16. März 1982 - ANBA 1982, 567).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 22/86

    Mangelberuf - Sondererzieher

    Auszug aus BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 73/88
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 7. April 1987 - 11b RAr 22/86 - (AuB 1987, S 303 f).
  • LSG Hessen, 20.03.2002 - L 6 AL 1424/00

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Notwendigkeit einer Umschulung eines

    Soweit Kritik an der bisherigen Praxis der Beklagten, der Rechtsprechung (und am Fehlen einer ausdrücklichen gesetzlichen Neu-Regelung) zu den Prognose(n)erfordernissen und zur Abwägung der Beschäftigungschancen formuliert wird (vgl. Niewald, in: Gagel, a.a.O., Rdz. 30 ff. unter Hinweis auf Richter, in: Gagel, AFG § 44 Rdz. 36), ist aber auch anerkannt worden, dass eine reine ex-post Betrachtung nicht dazu führen würde, eine Prognose-Entscheidung letztlich entbehrlich oder gar sinnlos zu machen (Niewald, in: Gagel, a.a.O., Rdz. 28 unter Hinweis auf BSG, Urt. vom 11. Mai 2000 -- B 7 AL 18/99 R -- SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 und in Abgrenzung von BSG, Urt. vom 7. April 1987 -- 11b RAr 5/86 -- SozR 2-4100 § 44 Nr. 46 und Urt. vom 27. September 1989 -- 11 RAr 73/88 -- SozR 2-4100 § 44 Nr. 53).

    Das BSG hat bereits entschieden (BSG, Urteil vom 27. September 1989 -- 11 RAr 73/88 -- SozR 2-4100 § 44 Nr. 53), dass sich das erkennende (Tatsachen-)Gericht bei seinen Ermittlungen auch auf Arbeitsmarktinformationen, außerhalb der von der Beklagten ermittelten und vorgelegten Arbeitsmarktdaten stützen kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - L 9 U 1730/17
    Sofern von den für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen Senaten des BSG (Urteile vom 19.03.1974 - 7 RAr 9/73 -, BSGE 37, 163-172 = SozR 4100 § 41 Nr. 1; vom 24.09.1974 - 7 RAr 113/73 -, BSGE 38, 146, 148 = SozR 4100 § 42 Nr. 2; vom 07.04.1987 - 11b RAr 5/86 -, SozR 4100 § 44 Nr. 46; vom 27.09.1989 - 11 RAr 73/88 -, SozR 4100 § 44 Nr. 53; vom 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R -, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5) und teilweise in der Literatur (Schur in: Hauck/Noftz, SGB, 08/18, § 46 SGB VII Rdnr. 18) unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung insoweit eine anderweitige Auffassung vertreten wird bzw. wurde, überzeugt dies den erkennenden Senat nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht